


Die genossenschaftlichen Grundprinzipien
Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung!
Jedes Mitglied leistet durch die Übernahme von Geschäftsanteilen seinen Beitrag zum Eigenkapital der Genossenschaft. Diese Selbsthilfe ist die Voraussetzung dafür, dass die Genossenschaft ihr Leistungsangebot dauerhaft kostengünstig bereitstellen kann. Die Höhe der Anteile ist je nach den Bedürfnissen der Mitglieder in den einzelnen Genossenschaften unterschiedlich festgelegt. Die Selbstverwaltung schließt aus, dass die Genossenschaft Weisungen von Außenstehenden unterworfen wird. Vielmehr bestimmen die Mitglieder als Eigentümer allein über die Belange der Genossenschaft. Das bedeutet aber auch, dass sie in der Selbstverantwortung stehen und für die Entscheidungen, die sie selbst bzw. der von ihnen bestellte Vorstand getroffen haben, auch selbst einstehen müssen. Durch diese genossenschaftlichen Grundprinzipien ist das Wohnen in Genossenschaften nicht nur eine ansprechende Alternative zum Wohnen in der Mietwohnung, sondern auch zum Individualeigentum. Indem die Mitglieder gemeinsam mit den anderen Mitgliedern selbstbestimmtes Wohnen verwirklichen, leben sie als Miteigentümer im gemeinschaftlichen Eigentum und verschaffen sich insbesondere Mietern gegenüber einen dauerhaften Vorteil. (Quelle: Verein "Wohnen in Genossenschaften e.V.") |